06.04.2020

Schutzschirme der Länder: Unterstützung von Unternehmen und Institutionen in der Corona-Krise

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In der Corona-Krise unterstützen die Bundesländer unter anderem Unternehmen mit eigenen Hilfspaketen. Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragsstellung? Einen Überblick über die Maßnahmen finden Sie hier:

Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer

Das Land Sachsen-Anhalt hat für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen ein Sofortprogramm aufgelegt. Die einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro werden gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten ausgezahlt:

  • 9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter)
  • bis zu 15.000 Euro (6 bis 10 Mitarbeiter)
  • bis zu 20.000 Euro (11 bis 25 Mitarbeiter)
  • bis zu 25.000 Euro (26 bis 50 Mitarbeiter)

Es können Betriebsausgaben, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht aus eigener Liquidität bezahlt werden können, geltend gemacht werden.

Die Anträge stehen ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB LSA) zum Download bereit.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt finden Sie hier. Die IB LSA arbeitet auch an einer Online-Antragstellung.

Weitere Schritte:

  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular als Scan (PDF) bis spätestens zum 31. Mai 2020 an soforthilfe-corona@ib-lsa.de.
  • Für postalisch eingehende Anträge ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
  • Die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe ist nachzuweisen.

Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen

Sachsen-Anhalt hat am 6. April 2020 mit Darlehen zur Liquiditätssicherung die zweite Stufe des Hilfsprogramms im Zuge der Corona Krise für Unternehmen/Freiberufler gestartet. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten haben die Möglichkeit, besonders günstige Kredite zu beantragen. Die Darlehen können in der Höhe zwischen 10.000 bis 150.000 Euro beantragt werden. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt zehn Jahre, davon sind die ersten zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. 

Unternehmen stellen die Anträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB LSA). Es ist keine Stellungnahme der Hausbank erforderlich. Das Antragsverfahren ist vereinfacht und entspricht dem Umfang des Nothilfeprogrammes für Kleinunternehmen. Die Antragsunterlagen können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: Darlehen-corona@ib-lsa.de 

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der IB LSA

Einen Überblick über die Hilfen für die Wirtschaft finden Sie hier.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Ab 2. April 2020 werden die Zuschüsse des Landes mit denen des Bundes verrechnet. Beispiel: Wenn ein Unternehmen bereits 5.000 Euro durch die Thüringer Soforthilfe bekommen hat, erhält es maximal noch 4.000 Euro aus dem Bundesprogramm (insgesamt 9.000 Euro). Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe der Soforthilfe wird nach der Zahl der Beschäftigten (einschließlich Inhaber, Auszubildende können eingerechnet werden) pro Unternehmen gestaffelt:

  •   9.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
  • 15.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte)
  • 20.000 Euro (11 bis 25 Beschäftigte) 
  • 30.000 Euro (26 bis 50 Beschäftigte)

Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich. 

Das Antragsformular für Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben bzw. ihren unvollständigen Antrag von der Thüringer Aufbaubank für eine neue Antragsstellung zurück erhalten haben, finden Sie hier

FAQs zum Corona Soforthilfeprogramm 2020 Wirtschaft finden Sie hier

Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm Corona 2020 Wirtschaft finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank.

 

Wir aktualisieren die Informationen fortlaufend.

 

Kontakt

Stehr
Carolin Stehr
Leiterin Strategische Kommunikation
Tel.: 040 30801-154